Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention
Der vorliegende Parallelbericht greift insgesamt 24 Problembereiche auf. Diesen Bereichen sollte der CRPD-Ausschuss in seiner 13. Sitzung im März 2015 aus Sicht der Monitoring-Stelle besondere Aufmerksamkeit widmen.
Autor*in: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Themen:
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Alle Menschen haben das Recht, eine Ausbildung zu machen.
In einer Ausbildung lernt man einen Beruf.
Eine Berufs-Ausbildung ist wichtig,
damit man eine gute Arbeit finden kann.
Menschen mit Behinderungen haben oft keine Ausbildung.
Sie arbeiten in…
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Am 29./30. August 2023 hat in Genf der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Das…
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