Potenzial und Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis
Fachtagung am 9. November 2018
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigt seit ihrem Inkrafttreten im März 2009 die Gerichte und die Jurist_innen in Deutschland. Welches Potenzial und welche Grenzen stellt die UN-BRK folglich für diegerichtliche Praxis in Deutschland dar? Und welche Erfahrungen haben Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit bzw. Rechtsanwält_innen des Sozialrechts im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konvention gesammelt? Diese Fragen standen im Fokus einer nicht-öffentlichen Fachtagung, die am 19. November 2018 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.
Alle Menschen haben das Recht, eine Ausbildung zu machen.
In einer Ausbildung lernt man einen Beruf.
Eine Berufs-Ausbildung ist wichtig,
damit man eine gute Arbeit finden kann.
Menschen mit Behinderungen haben oft keine Ausbildung.
Sie arbeiten in…
In ihrem Bericht stellt die Monitoring-Stelle Berlin die menschenrechtlichen Verpflichtungen Berlins gegenüber Menschen mit Behinderungen im Bereich der Berufsausbildung und Arbeit dar. Einerseits braucht es verbesserte inklusive Ausbildungschancen nach der…
Am 29./30. August 2023 hat in Genf der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Das…
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