Zur Wirkung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen
Ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-BRK rechtlich verpflichtet sind, untersucht das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Das Rechtsgutachten ist Teil des ersten Zwischenberichts des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
In ihrem Bericht stellt die Monitoring-Stelle Berlin die menschenrechtlichen Verpflichtungen Berlins gegenüber Menschen mit Behinderungen im Bereich der Berufsausbildung und Arbeit dar. Einerseits braucht es verbesserte inklusive Ausbildungschancen nach der…
Alle Menschen haben das Recht, eine Ausbildung zu machen.
In einer Ausbildung lernt man einen Beruf.
Eine Berufs-Ausbildung ist wichtig,
damit man eine gute Arbeit finden kann.
Menschen mit Behinderungen haben oft keine Ausbildung.
Sie arbeiten in…
Am 29./30. August 2023 hat in Genf der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Das…
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.