Zu Artikel 1 Landesgleichberechtigungsgesetz des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
im Land Berlin vom 08.06.2021
Im Jahr 2014 veröffentlichte die Monitoring-Stelle die Ergebnisse der Normenprüfung zum Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) als „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“. Bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG wurde Änderungsbedarf festgestellt, so dass die Monitoring-Stelle zirka 55 Änderungsvorschläge unterbreitete. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des LGBG, welche regelmäßig mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erörtert wurden, Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben. Dies ist jedoch noch nicht in ausreichendem Maße geschehen. Die folgenden Ausführungen zeigen neben den entscheidenden Neuerungen die aus Sicht der Monitoring-Stelle bestehenden Kritikpunkte im Gesetzentwurf auf.
Alle Menschen haben das Recht, eine Ausbildung zu machen.
In einer Ausbildung lernt man einen Beruf.
Eine Berufs-Ausbildung ist wichtig,
damit man eine gute Arbeit finden kann.
Menschen mit Behinderungen haben oft keine Ausbildung.
Sie arbeiten in…
In ihrem Bericht stellt die Monitoring-Stelle Berlin die menschenrechtlichen Verpflichtungen Berlins gegenüber Menschen mit Behinderungen im Bereich der Berufsausbildung und Arbeit dar. Einerseits braucht es verbesserte inklusive Ausbildungschancen nach der…
Am 29./30. August 2023 hat in Genf der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Das…
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